Seitenbereiche
Inhalt

Wofür brauche ich eine elektronische Signatur?

Eine qualifizierte elektronische Signatur hat die gleiche Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift und erfüllt das rechtliche Erfordernis der Schriftlichkeit. Ein qualifiziert, elektronisch signiertes PDF ist daher einem handschriftlichen, unterschriebenen Papierdokument rechtlich gleichgestellt. Die E-Signatur ist eine Authentifizierung mittels eines kryptografischen Verfahrens auf elektronischem Wege.

Die E-Signatur ist erforderlich für:

  • elektronische Behördenwege,
  • rechtsgültige Unterschrift von Verträgen,
  • öffentliche Auftragsvergaben und
  • elektronische Rechnungslegung (beim Bund verpflichtet).

Die E-Signatur kann mittels Bürgerkarte bzw. Handy-Signatur durchgeführt werden. Eine Weiterentwicklung stellt die sogenannte ID Austria dar. Mit der Handy-Signatur kann einfach, schnell und kostenlos die Identität im Internet nachgewiesen werden. Beim Anmelden für Services oder als Unterschrift funktioniert die Handy-Signatur ganz ähnlich wie die Anmeldung beim E-Banking. Alles, was dafür benötigt wird, ist ein empfangsbereites Mobiltelefon.

Die Aktivierung und die Nutzung der Handy-Signatur sind kostenlos. Mehr zu den Themen Handy-Signatur und Bürgerkarte erfahren Sie unter: www.buergerkarte.at.

Stand: 28. November 2022

Bild: Syda Productions - stock.adobe.com

Rossbacher & Partner ➜ Wir sind Ihr Steuerberater & Wirtschaftsprüfer mit Standort in Klagenfurt. Sollten Sie Fragen zu dieser News oder zu unseren Dienstleistungen haben, dann würden wir uns über Ihre Kontaktaufnahme freuen.

ROSSBACHER & PARTNER Wirtschaftstreuhand und Steuerberatungs GmbH
Kanzlei Mag. Wolfgang Rossbacher

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.