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Anträge für den Beschäftigungsbonus nur noch bis 31.1.2018 möglich

Medienberichten ist zu entnehmen, dass die Bundesregierung beschlossen hat das Förderprogramm „Beschäftigungsbonus“ und die „Aktion 20.000“ einzustellen.

Laut Newsletter der Austria Wirtschaftsservice GmbH können nun Anträge für den Beschäftigungsbonus noch bis zum 31.1.2018 über den aws-Fördermanager eingereicht werden. Dies soll für Erstanträge und Nachmeldungen von zusätzlichen Beschäftigungsverhältnissen gelten. Nach dem 31.1.2018 sollen über den aws-Fördermanager noch Ersatzarbeitskräfte erfasst werden können. Dies ist für Nachfolger von bereits beantragten Arbeitnehmer möglich, wenn diese vorzeitig aus dem Unternehmen ausgeschieden sind.

Weitere Informationen finden Sie bei der AWS Wirtschaftsservice GmbH unter https://www.aws.at/richtlinien/richtlinie/richtlinien-beschaeftigungsbonus/.

Stand: 26. März 2018

Bild: Illustration

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ROSSBACHER & PARTNER Wirtschaftstreuhand und Steuerberatungs GmbH
Kanzlei Mag. Wolfgang Rossbacher

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