Erhöhung bei Verzugszinsen der Sozialversicherung
Für rückständige Sozialversicherungsbeiträge gilt ab 1.1.2024 ein Verzugszinssatz von 7,88 % (bisher 4,63 %).
Stand: 19. Dezember 2023
Rossbacher & Partner ➜ Wir sind Ihr Steuerberater in Klagenfurt. Sie haben Fragen zu einem Thema oder zu unseren Dienstleistungen? Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme und kümmern uns umgehend um Ihre Anliegen!