Familienbeihilfe: Wieviel können Studierende dazuverdienen?
Studierende dürfen ab dem Kalenderjahr in dem sie das 20. Lebensjahr vollenden pro Jahr € 15.000,00 verdienen, ohne eine etwaige zustehende Familienbeihilfe zu verlieren.
Für diese Grenze ist das zu versteuernde Einkommen relevant:
Bruttogehalt (ohne Sonderzahlungen) minus Sozialversicherungsbeiträge. Lehrlingsentschädigungen, Waisenpensionen und jenes Einkommen, das vor oder nach Zeiträumen erzielt wird, für die Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, bleiben unter anderem außer Betracht.
Für die Zuverdienstgrenze der Familienbeihilfe ist eine „Jahresdurchrechnung“ relevant, d. h. es gibt keine monatliche Betrachtungsweise.
Übersteigt das Einkommen im Kalenderjahr die Zuverdienstgrenze, ist jener Teil der Familienbeihilfe, der den Grenzbetrag von € 15.000,00 überschritten hat, zurückzuzahlen.
Stand: 25. Mai 2022
Rossbacher & Partner ➜ Wir sind Ihr Steuerberater & Wirtschaftsprüfer mit Standort in Klagenfurt. Sollten Sie Fragen zu dieser News oder zu unseren Dienstleistungen haben, dann würden wir uns über Ihre Kontaktaufnahme freuen.